Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB für Verbraucher/Endkunden
§1 Allgemeines
Wir handeln nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
§2 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der
Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr
Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DA&S Technology Axel Ollmann,
Drosselweg 1, 76327 Pfinztal, Tel.: 07240-944909-0, Fax: 07240-944909-90,
E-Mail: vertrieb@da-s.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der
Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das, der
Auftragsbestätigung und Rechnung, beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur
Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen
des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten
(mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine
andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können
die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder
bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je
nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich
und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns
über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu
übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von
vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der
Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn
dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und
Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
1. bei
Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,
2. bei
Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die
gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. bei
Lieferung von Lizenzschlüsseln,
4. bei Dienstleistungen, wenn der Vertrag von
beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie
Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Pfinztal, Juni 2014
AGB für Händler/gewerbliche Kunden
Die Lieferungen von DA&S Technology Axel Ollmann - im folgenden DA&S genannt
- erfolgen ausschließlich zu diesen AGB. Mit Annahme unseres Angebotes erkennt
der Kunde diese Bedingungen an und zwar auch, soweit sie mit seinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Wenn der Kunde
unsere Bedingungen nicht anerkennen will, muß er unser Angebot ablehnen. Soweit
von DA&S Software (Betriebssysteme oder Programme) bezogen werden, ist
Gegenstand dieses Vertrages das auf dem Datenträger aufgezeichnete
Computerprogramm, die Programmbeschreibung und die Bedienungsanleitung sowie
sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im folgenden
zusammenfassend Software genannt.
§1 Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Mündliche Vereinbarungen
sind vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung unwirksam.
§2 Versand
Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier
Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg und -mittel)
behalten wir uns vor. Außer auf ausdrückliche, schriftliche Erklärung seitens
des Kunden wird die Ware durch uns für den Transport zwangsversichert.
§3a Gewährleistungsbestimmungen für von DA&S vertriebene Hardware
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Privatkunden 24 Monate ab
Auslieferung von unserem Lager.
Für gewerbliche Kunden entspricht die
Gewährleistungsfrist den Bedingungen der einzelnen Hersteller.
Um einen
Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich,
dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung und die Kopie der Originalrechnung,
beizufügen. Durch Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in
Kraft. Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder
Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Kunde
offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware
bei ihm schriftlich anzeigt. Ein Vorabtausch ist nicht möglich. Die Retoure muß
frei geliefert werden. Die Gewährleistungspflicht von DA&S beschränkt sich auf
eine Nachbesserung der Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine
Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer ein uneingeschränkter
Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu.
Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware
und Software gelten diese als nicht zusammengehörend verkauft.
§3b
Sonstige Gewährleistungsbestimmungen
DA&S tritt ihre
Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihrem Vorlieferanten hat, an die
Kunden der DA&S ab. Etwaige Gewährleistungsansprüche, die von den Kunden
gegenüber DA&S geltend gemacht werden, sind von der vorherigen gerichtlichen
Inanspruchnahme der Lieferanten von DA&S abhängig. DA&S ist nur bei erfolgloser
vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme gegen die Vorlieferanten
gewährleistungspflichtig.
§3c Haftung
Ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß,
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung,
insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit seitens DA&S oder deren Erfüllungsgehilfen. Soweit es sich
um von DA&S hergestellte Produkte handelt, ist ein Anspruch auf
Produzentenhaftung, soweit er einen unmittelbaren Abnehmer betrifft,
ausgeschlossen.
§3d Gewährleistungsabgeltung
Bei
Vereinbarung eines Gewährleistungsabschlages auf den Kaufpreis erlischt jede
Gewährleistungspflicht.
§4 Lieferzeit
Die Lieferfrist
beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die
Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Anspruch aus Nichteinhaltung
einer Lieferfrist besteht nur, wenn eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen per
Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten wird.
Betriebsstörungen - gleich welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt - befreien
von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum
teilweisen oder gänzlichen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
§5 Preise
Die Preise sind freibleibend.
§6 Zahlung
DA&S Rechnungen sind zahlbar sofort rein netto.
Der Kunde verpflichtet sich, nach Ablauf der Frist ohne besondere Mahnung Zinsen
auf unsere Forderung in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der deutschen
Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch
nicht ausgeschlossen.
Anderslautende Zahlungsbedingungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung von DA&S.
§7 Eigentumsvorbehalt
a) DA&S behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche
Forderungen von DA&S aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen
Verträgen beglichen sind.
b) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er
schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
Abnehmer oder Dritte erwachsen.
c) Wird Vorbehltsware
unverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die
ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt er schon jetzt
die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an DA&S
ab.
Wird Vorbehaltsware vom Kunden nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit
nicht dem Kunden gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die
aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab.
d) Zur
Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die
Befugnis von DA&S, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
jedoch verpflichtet sich DA&S, die Forderung nicht einzuziehen, soweit der Kunde
seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. DA&S kann verlangen,
daß der Kunde die DA&S abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder
Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Kunden stets für DA&S vorgenommen.
Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Kunden stehenden Gegenständen
oder mit Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht,
verarbeitet, steht DA&S das Alleineigentum an der neuen Sache zu.
Wird die
Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden, Gegenständen
verarbeitet, so steht DA&S das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung
zu.
f) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 15% übersteigt, ist DA&S auf Verlangen insoweit zur
Freigabe verpflichtet.
g) Der Kunde erhält mit dem Erwerb einer Software
Eigentum an dem Datenträger mit dem darin verkörperten Programm. Die Software
sowie etwaige Beschreibungen, Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial
sind urheberrechtlich geschützt. Das Eigentumsrecht des Kunden wird hierdurch
eingeschränkt. Mit dem Erwerb der Software wird dem Kunde das einfache und
persönliche Recht, die beiliegende Kopie der Software auf einem einzigen
Computer (d.h. mit einer einzigen Zentraleinheit/CPU) zu benutzen, eingeräumt.
Die Vervielfältigung ist nur zum Erstellen einer Sicherungskopie gestattet.
§8 Schadenersatz bei Vertragsverletzung
DA&S macht den
Kunden darauf aufmerksam, daß der Kunde für alle Schäden aufgrund von
Urheberrechtsverletzungen haftet, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung
dieser Vertragsbestimmungen durch den Kunden entstehen. Zudem macht DA&S den
Kunden darauf aufmerksam, daß eine Vervielfältigung oder Verbreitung von
geschützter Software oder einer bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit
einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist.
§9
Softwaregewährleistung
DA&S gewährleistet, daß zum Zeitpunkt der
Übergabe der Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet ist, unter
normalen Betriebsbedingungen in der Materialausführung fehlerfrei ist. Sollte
der Datenträger fehlerhaft sein, so kann der Kunde Ersatzlieferung während der
Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Bei fehlgeschlagener
Ersatzlieferung kann der Kunde zwischen Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages wählen.
Treten Fehler an der Software selbst
auf, steht dem Kunden ausschließlich ein Wandlungsrecht zu, sofern der einzelne
Lizenzgeber nicht anderslautende Gewährleistungsbestimmungen hat. Dieses
Wandlungsrecht erstreckt sich nicht auf etwaige mitgelieferte Hardware.
Schadenersatzansprüche sowie Ersatzansprüche für Mangel, Folge- und
Begleitschäden können nur bei zugesicherten Eigenschaften gewährt werden, die
einer besonderen Vereinbarung bedürfen.
§10 Export
Der
Export von Vertragsware in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist
unzulässig, es sei denn, DA&S erteilt hierzu vorher die schriftliche Zustimmung.
Außerdem sind für alle Exporte die deutschen/europäischen und/oder US
Exportbestimmungen/-verbote zu beachten.
§11 Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort zur Zahlung und Lieferung für beide
Vertragspartner ist Pfinztal. Gerichtsstand ist Karlsruhe.
Es wird
ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
§12
Schlußbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen
berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Mit Bekanntgabe
dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre
Gültigkeit.
Pfinztal, August 2012