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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB für Verbraucher/Endkunden

§1 Allgemeines
Wir handeln nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§2 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DA&S Technology Axel Ollmann, Drosselweg 1, 76327 Pfinztal, Tel.: 07240-944909-0, Fax: 07240-944909-90, E-Mail: vertrieb@da-s.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das, der Auftragsbestätigung und Rechnung, beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
1. bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,
2. bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. bei Lieferung von Lizenzschlüsseln,
4. bei Dienstleistungen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Pfinztal, Juni 2014

AGB für Händler/gewerbliche Kunden

Die Lieferungen von DA&S Technology Axel Ollmann - im folgenden DA&S genannt - erfolgen ausschließlich zu diesen AGB. Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Wenn der Kunde unsere Bedingungen nicht anerkennen will, muß er unser Angebot ablehnen. Soweit von DA&S Software (Betriebssysteme oder Programme) bezogen werden, ist Gegenstand dieses Vertrages das auf dem Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und die Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im folgenden zusammenfassend Software genannt.

§1 Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Mündliche Vereinbarungen sind vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung unwirksam.
§2 Versand
Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg und -mittel) behalten wir uns vor. Außer auf ausdrückliche, schriftliche Erklärung seitens des Kunden wird die Ware durch uns für den Transport zwangsversichert.
§3a Gewährleistungsbestimmungen für von DA&S vertriebene Hardware
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Privatkunden 24 Monate ab Auslieferung von unserem Lager.
Für gewerbliche Kunden entspricht die Gewährleistungsfrist den Bedingungen der einzelnen Hersteller.
Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung und die Kopie der Originalrechnung, beizufügen. Durch Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware bei ihm schriftlich anzeigt. Ein Vorabtausch ist nicht möglich. Die Retoure muß frei geliefert werden. Die Gewährleistungspflicht von DA&S beschränkt sich auf eine Nachbesserung der Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer ein uneingeschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu.
Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware und Software gelten diese als nicht zusammengehörend verkauft.
§3b Sonstige Gewährleistungsbestimmungen
DA&S tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihrem Vorlieferanten hat, an die Kunden der DA&S ab. Etwaige Gewährleistungsansprüche, die von den Kunden gegenüber DA&S geltend gemacht werden, sind von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme der Lieferanten von DA&S abhängig. DA&S ist nur bei erfolgloser vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme gegen die Vorlieferanten gewährleistungspflichtig.
§3c Haftung
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens DA&S oder deren Erfüllungsgehilfen. Soweit es sich um von DA&S hergestellte Produkte handelt, ist ein Anspruch auf Produzentenhaftung, soweit er einen unmittelbaren Abnehmer betrifft, ausgeschlossen.
§3d Gewährleistungsabgeltung
Bei Vereinbarung eines Gewährleistungsabschlages auf den Kaufpreis erlischt jede Gewährleistungspflicht.
§4 Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Anspruch aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist besteht nur, wenn eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen per Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten wird.
Betriebsstörungen - gleich welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt - befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum teilweisen oder gänzlichen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§5 Preise
Die Preise sind freibleibend.
§6 Zahlung
DA&S Rechnungen sind zahlbar sofort rein netto. Der Kunde verpflichtet sich, nach Ablauf der Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Anderslautende Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von DA&S.
§7 Eigentumsvorbehalt
a) DA&S behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von DA&S aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
b) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.
c) Wird Vorbehltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt er schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an DA&S ab.
Wird Vorbehaltsware vom Kunden nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit nicht dem Kunden gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab.
d) Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von DA&S, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. jedoch verpflichtet sich DA&S, die Forderung nicht einzuziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. DA&S kann verlangen, daß der Kunde die DA&S abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Kunden stets für DA&S vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Kunden stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht DA&S das Alleineigentum an der neuen Sache zu.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden, Gegenständen verarbeitet, so steht DA&S das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung zu.
f) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt, ist DA&S auf Verlangen insoweit zur Freigabe verpflichtet.
g) Der Kunde erhält mit dem Erwerb einer Software Eigentum an dem Datenträger mit dem darin verkörperten Programm. Die Software sowie etwaige Beschreibungen, Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Das Eigentumsrecht des Kunden wird hierdurch eingeschränkt. Mit dem Erwerb der Software wird dem Kunde das einfache und persönliche Recht, die beiliegende Kopie der Software auf einem einzigen Computer (d.h. mit einer einzigen Zentraleinheit/CPU) zu benutzen, eingeräumt. Die Vervielfältigung ist nur zum Erstellen einer Sicherungskopie gestattet.
§8 Schadenersatz bei Vertragsverletzung
DA&S macht den Kunden darauf aufmerksam, daß der Kunde für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch den Kunden entstehen. Zudem macht DA&S den Kunden darauf aufmerksam, daß eine Vervielfältigung oder Verbreitung von geschützter Software oder einer bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist.
§9 Softwaregewährleistung
DA&S gewährleistet, daß zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen in der Materialausführung fehlerfrei ist. Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, so kann der Kunde Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Bei fehlgeschlagener Ersatzlieferung kann der Kunde zwischen Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wählen.
Treten Fehler an der Software selbst auf, steht dem Kunden ausschließlich ein Wandlungsrecht zu, sofern der einzelne Lizenzgeber nicht anderslautende Gewährleistungsbestimmungen hat. Dieses Wandlungsrecht erstreckt sich nicht auf etwaige mitgelieferte Hardware. Schadenersatzansprüche sowie Ersatzansprüche für Mangel, Folge- und Begleitschäden können nur bei zugesicherten Eigenschaften gewährt werden, die einer besonderen Vereinbarung bedürfen.
§10 Export
Der Export von Vertragsware in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist unzulässig, es sei denn, DA&S erteilt hierzu vorher die schriftliche Zustimmung. Außerdem sind für alle Exporte die deutschen/europäischen und/oder US Exportbestimmungen/-verbote zu beachten.
§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort zur Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist Pfinztal. Gerichtsstand ist Karlsruhe.
Es wird ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
§12 Schlußbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.
Pfinztal, August 2012